Umsetzung

 

Bodenordnung und Grunderwerb

Um die Projektziele konfliktärmer und vor allem dauerhaft zu sichern, sollten wesent-
liche Teile des Gebietes angekauft und in das Eigentum des Kreises Euskirchen überführt werden. Da ein freihändiger Erwerb der zahlreichen Einzelflächen von vornherein als nicht durchführbar beurteilt wurde, leitete das Amt für Agrarordnung Euskirchen (heute Bezirksregierung Köln, Dez. 33) auf Antrag des Kreises Euskirchen bereits 1995 das projektbegleitende Flurbereinigungsverfahren "Oberes Ahrtal" ein. Die administrativen Kosten hierfür übernahm das Land NRW.

Zielsetzung des auf Freiwilligkeit basierenden Verfahrens nach § 86 FlurbG war der Ankauf von Flächen im Kerngebiet von Ahr 2000. Der Erwerb von Tauschflächen außerhalb der Gebietskulisse war ebenfalls möglich, allerdings unter der Auflage, dass alle geförderten Landankäufe mit Abschluss des Projektes im Kerngebiet liegen mussten.

Das Instrument der Bodenordnung erwies sich schnell als geeignet, die vielfältigen Einzelinteressen der Grundeigentümer zu berücksichtigen. Hinzu kamen die berech-
tigten Belange der Bewirtschafter. Vor allem die landwirtschaftlichen Vollerwerbs-
betriebe hatten anfangs große Sorge, dass ihnen wesentliche Pachtflächen auf Dauer entzogen würden. Dem konnte gezielt durch deren Einbindung in die Verhandlungen entgegengewirkt werden. Außerdem wurden infolge des Strukturwandels freiwerdende Flächen angekauft und gezielt an ortsansässige Landwirte rückverpachtet. Auch hierdurch konnte die betriebliche Situation der verbleibenden Höfe stabilisiert werden.

Im Ergebnis wurden bis zum Sommer 2005 Grunderwerbsverhandlungen mit mehr als 430 Eigentümern zu einem positiven Abschluss geführt. Mehr als 550 ha Wiesen, Weiden und Wälder konnten in das Eigentum des Kreises und der NRW-Stiftung überführt werden. Hierfür wurden Fördermittel in Höhe von annähernd 4 Millionen Euro aufgewendet.

 

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