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Gewässergüte

Die Gewässergüte wurde nach der Besiedlung mit aquatischen Makrozoen und nach dem Biochemischen Sauerstoffbedarf (BSB5) ermittelt. Die Einstufung erfolgt nach den festgelegten Gewässergüteklassen I bis IV, also von "unbelastet bis sehr gering belastet" bis "übermäßig verschmutzt".

Als Anhaltspunkte für die Einordnung der gemessenen physikalischen und chemi-
schen Parameter wurden die Allgemeinen Güteanforderungen des Landesumwelt-
amtes sowie die EG-Richtlinie für Fischgewässer in Bezug auf Salmoniden-Gewässer herangezogen. In den meisten Fällen lagen alle Werte im Normbereich der Mindest-
anforderungen. Annähernd alle untersuchten Gewässerabschnitte wurden als gering bis mäßig belastet eingestuft.

Bereits mit Beginn des Projektes hatte die Gemeinde Blankenheim zahlreiche dezentrale Teichkläranlagen zur Verbesserung der Abwassersituation errichtet. Für die Erweiterung und Ertüchtigung der zentralen Kläranlage Blankenheim lagen konkrete Planungen vor. Im Rahmen des Projektes sollten daher bewusst keine zusätzlichen kostenintensiven Maßnahmen ergriffen werden. Vielmehr galt es, die mittelfristigen Auswirkungen der eingeleiteten Sanierungsmaßnahmen abzuwarten, um später gegebenenfalls noch erforderliche Schritte zu ergreifen.

Allerdings sollte die Gewässergüte mittelbar durch Optimierung des Gewässerum-
feldes verbessert werden. Hierzu wurde v.a. die Anlage unbewirtschafteter Uferrand-
streifen vorgeschlagen. Auch die weitere Extensivierung bachbegleitender Wiesen und Weiden sollte die Nährstoffeinträge in die Gewässer reduzieren.

 

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