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Gewässerstrukturgüte

Im Jahr 1996 wurde die Gewässerstrukturgüte der Fließgewässer, soweit sie eine ausreichende Größe und dauerhafte Wasserführung aufwiesen, nach der Kartierungs-
anleitung des Landesumweltamtes im Kerngebiet erfasst. Die Einstufung der ein-
zelnen Gewässerabschnitte erfolgt danach für die Bewertungsparameter Wasser, Ufer und Land getrennt in einer siebenstufigen Bewertungsskala, die von "kaum beeinträchtigt" bis zur Einstufung "übermäßig geschädigt" reicht.

Grundlage für die Bewertung war der angenommene naturnahe Zustand, den weit-
gehend unbeeinflusste Bäche entsprechend dem für sie entwickelten Leitbild besitzen sollen. So unterscheidet sich z.B. das Leitbild eines Kerbtalbaches ( z.B. des im Lommersdorfer Wald entspringenden Aulbaches) deutlich von dem der Ahr, die unter natürlichen Bedingungen in der breiten Talmulde frei mäandrieren kann.

Die Gewässerstrukturgüte-Kartierung lieferte wichtige Anhaltspunkte für die Planung künftiger gewässerbezogener Maßnahmen. So wurden begradigte und befestigte Strecken erfasst, Wanderhindernisse wie Wehre, Furten und Rohrdurchlässe kartiert und die Naturnähe von Ufer und Aue bewertet. Im Ergebnis entstand eine detaillierte Konfliktanalyse im Hinblick auf die wesentliche Zielsetzung des Projektes, nämlich die Schaffung der ökologischen Durchgängigkeit im gesamten Fließgewässersystem.

Die Kartierung bietet aber auch eine wichtige Grundlage für die Beurteilung der umge-
setzten Maßnahmen im Rahmen der notwendigen Effizienzkontrollen. Auch die in 2007/2008 durchgeführten Kartierungen zur Umsetzung der EU-Wasserrahmen-
richtlinie haben auf den erhobenen Daten aufgebaut.

 

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