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Uferrandstreifen

Bislang erfolgte die landwirtschaftliche Nutzung der Auwiesen- und weiden bis unmittelbar an die Gewässer, ja z.T. auch bis in diese hinein. Trittschäden und starke Sedimenteinträge waren die Folge. Um dies wie auch unmittelbare Einträge von Düngemitteln in die Gewässer zu vermeiden, vereinbarte der Kreis Euskirchen mit seinen Pächtern die Anlage von unbewirtschafteten Uferrandstreifen.

Während in ganzjährigen Weiden feste dreidrähtige Weidezäune errichtet wurden, verzichtete man in Mähweiden hierauf und wählte eine flexible Auszäunung mittels Elektrozaun. In gemähten Wiesen war das Auspflocken des Randstreifens mit Eichenpfählen ausreichend. Durch den Uferrandstreifen wurde auch der unmittelbare Zugang des Viehs zum Gewässer unterbunden. Um die Versorgung des Weideviehs mit Wasser zu gewährleisten, erwarb der Kreis mobile Weidepumpen und stellte diese den Landwirten unentgeltlich zur Verfügung.

Bei der Festlegung der Breite des Randstreifens wurde sowohl den ökologischen wie auch den betrieblichen Erfordernissen Rechnung getragen. In den schmaleren Bachtälern war eine Breite von 3-5 Metern ausreichend. Dafür wurden auch einige dann nicht mehr zu bewirtschaftende Flächen völlig von der Nutzung ausgenommen. An der Ahr selbst wurde die durchschnittliche Breite mit 10 Metern festgelegt. Auch hier wurde der Zuschnitt pragmatisch gewählt. Innerhalb größerer Mäander gelegene Restflächen fallen künftig brach.

Der Uferrandstreifen führte bereits nach einigen Jahren zu einem starken Aufwuchs von Erlen, die früher durch das Vieh immer wieder verbissen wurden. Die Krautvegetation wird von Hochstaudenfluren bestimmt, stellenweise haben sich auch größere Brennnesselherde gebildet. Großes Augenmerk wird der vermehrten Einwanderung von Neophyten wie Drüsigem Springkraut und Riesen-Bärenklau gewidmet. Letzterer wird aktiv bekämpft.

 

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