Gebietsschutz

 

FFH-Gebiet

 

1992 hat die EU die Fauna-Flora-Habitat (FFH-)Richtlinie in Kraft gesetzt. Danach soll ein Netz Natura 2000 geschaffen werden, in welchem die europaweit bedeutsamsten Lebensräume und Arten mit ihren Schwerpunktvorkommen geschützt und ihr Bestand auf Dauer gesichert oder sofern notwendig verbessert werden. Im Rahmen der nordrhein-westfälischen Gebietsmeldung wurde auch das Kerngebiet von Ahr 2000 zu einem bedeutenden Bestandteil dieses Netzwerkes erklärt.

Die naturräumliche Ausstattung und der gute Erhaltungszustand vieler wertvoller Lebensräume im Lampertstal und den Kalktriften bei Alendorf prägen das unver-
kennbare Erscheinungsbild der Kalkeifel. Darüber hinaus sind die ausgedehnten Wacholderheiden Zeugen einer ehemaligen kulturhistorisch bedeutsamen Nutzungsform.

Der internationale Schutzstatus wird durch vielfältige Lebensraumtypen von gemein-
schaftlichem, also europaweitem Interesse eindrucksvoll untermauert, darunter die als so genannte prioritäre Lebensräume besonders geschützten orchideenreichen Trespen-Schwingel-Kalktrockenrasen, Schlucht- und Hangmischwälder und Erlen-Eschen- und Weichholz-Auenwälder. Wertbestimmend sind ferner großflächige naturnahe Buchenwälder unterschiedlicher Ausprägung sowie artenreiche Flachland- und Berg-Mähwiesen.

Das Gebiet ist Lebensraum zahlreicher Arten von gemeinschaftlicher Bedeutung, u.a. der Fledermausarten Großes Mausohr und Bechsteinfledermaus. Groppe und Bachneunauge, Schwarzfleckiger Feuerfalter sowie Schwarzgefleckter Ameisenbläuling sind ebenfalls nach der FFH-Richtlinie geschützt.

Hinzu treten verschiedene Vogelarten, die nach der EG-Vogelschutzrichtlinie geschützt sind und im Gebiet als Brutvögel nachgewiesen wurden, z.B. Schwarzstorch, Uhu Neuntöter und Eisvogel.

Übersichtskarte FFH-Gebiet

 

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