Gebietsschutz

 

Vogelschutz-Gebiet

 

Mit der 1979 erlassenen EG-Vogelschutzrichtlinie beabsichtigte die Europäische Union, wildlebende Vogelarten mit ihren bedeutsamsten Populationen auf Dauer zu schützen. Die Mitgliedsstaaten verpflichteten sich, die geeignetsten Gebiete als sog. Vogelschutzgebiete auszuweisen. Vogelschutzgebiete und FFH-Gebiete sind heute Teil des Netzwerkes Natura 2000.

Das EG-Vogelschutzgebiet "Ahrgebirge, Teilfläche NRW" arrondiert auf nordrhein-westfälischer Seite das gleichnamige Schutzgebiet in Rheinland-Pfalz. Es umfasst in NRW den Lommersdorfer und den Ahrdorfer Wald. Eingebettet ist das Aulbachtal, das auch Bestandteil des FFH-Gebietes DE-5605-302 "Gewässersystem der Ahr" ist. Der Waldkomplex mit seinem welligen bis hügeligen Relief zeichnet sich überwiegend durch naturnahe Laub- und Mischwälder mit eingestreuten Fichtenbeständen aus, häufig findet Naturverjüngung statt. Die Strauch- und Krautschicht variiert je nach Standort in Artenkombination sowie Deckungsgrad und bildet damit u.a. für das Haselhuhn wichtige Habitatstrukturen.

Das Aulbachtal ist gekennzeichnet durch einen weitgehend naturnahen Bachverlauf mit gut entwickelten Gehölzsäumen. Der Kreis Euskirchen hat hier zahlreiche in den vergangenen Jahren zahlreiche Nadelholzbestände einschlagen lassen und standortgerechte Laubbäume wie Eschen und Bergahorn gepflanzt.

Für den Naturraum bedeutsam und für die Schutzausweisung maßgeblich ist das Vorkommen des Haselhuhns mit seinem Schwerpunkt in Rheinland-Pfalz. Weitere wertbestimmende Arten sind Rotmilan, Grauspecht, Schwarzspecht, Eisvogel sowie Schwarzstorch.

Wesentliche Zielsetzungen künftiger Maßnahmen im Gebiet sind die Verbesserung der Lebensbedingungen für das Haselhuhn sowie der Erhalt von zusammenhängenden Altwäldern für Schwarzstorch und Rotmilan.

Übersichtskarte Vogelschutz-Gebiet

 

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