Gebietsschutz

 

Vertragsnaturschutz

Sowohl durch die Novelle der Bundesnaturschutzgesetzes als auch des Landschafts-
gesetzes NW wurde der Vertragsnaturschutz als weiteres Instrument der Sicherung und Entwicklung von Natur und Landschaft in die Gesetze eingeführt. Während Schutzausweisungen oftmals lediglich den Status quo sichern, kann der Vertrags-
naturschutz wesentlich zur Verbesserung der ökologischen Situation in den Gebieten beitragen.

Der Kreis Euskirchen war einer der Vorreiter auf diesem Gebiet. Bereits in den 1970er Jahren wurden erste Pflegemaßnahmen im Bereich der Alendorfer Kalktriften durch ortsansässige Landwirte gegen eine angemessene Vergütung durchgeführt. Mittler-
weile nehmen allein in der Gemeinde Blankenheim mehr als 40 Betriebe am Vertrags-
naturschutz, dem sog. Kulturlandschaftsprogramm, teil. Die nach naturschutzfachlichen Erfordernissen bewirtschaftete Fläche beträgt annähernd 460 ha.

Schwerpunkte der Maßnahmen liegen im Bereich der Kalktriften und artenreichen Mager-, Frisch- und Feuchtwiesen. Entsprechend der Höhenlage erfolgt entweder eine späte Erstmahd ab Ende Juni/Anfang Juli oder eine extensive Beweidung. Der Verzicht auf Düngung und jegliche Verbesserungsmaßnahmen wie Umbruch oder Drainage ist obligatorisch. Entsprechende Auflagen gelten natürlich auch für diejenigen Flächen, die der Kreis erworben und gegen eine geringe Pacht an Landwirte zurückverpachtet hat.

Darüber hinaus nehmen viele Betriebe in der Region an der betrieblichen Extensi-
vierung teil und tragen so zu einer umweltverträglichen Landbewirtschaftung im Einzugsgebiet der Gewässer bei.

Vertragliche Vereinbarungen zur Umsetzung waldbaulicher Ziele im Privatwald konnten bislang nicht abgeschlossen werden, wenngleich die Förderinstrumente nach der ELER-Verordnung weiterhin vorhanden sind.

 

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